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Die Gebühr für die Anmeldung einer Marke in drei Waren- & Dienstleistungsklassen in der Schweiz beträgt CHF 550. Jede zusätzliche Waren- & Dienstleistungsklasse, für welche die Marke eingetragen werden soll, wird vom Institut für Geistiges Eigentum mit CHF 100 in Rechnung gestellt. Die Gebühr deckt die Markeneintragung für einen Zeitraum von 10 Jahren ab. Nach Ablauf der 10 Jahre kann die Eintragung für CHF 700 jeweils um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Beim Branding stehen zunächst Fragen aus dem Marketingbereich im Vordergrund. Allerdings dürfen die rechtlichen Aspekte dabei nicht vergessen gehen: Eine ordentliche Markenrecherche ist sehr wichtig, um zu vermeiden, dass später ein Rebranding erforderlich wird, weil die Markenrechte eines anderen Unternehmens verletzt werden. Soll eine Marke eingetragen werden, muss zuvor sichergestellt werden, dass die Marke überhaupt registriert werden kann. Marken dürfen bspw. nicht irreführend oder beschreibend für die angebotenen Dienstleistungen sein. Um eine möglichst starke Marke zu kreieren, mit der Nachahmer effizient abgewehrt werden können, sollte die Marke zudem möglichst unterscheidungskräftig sein.
Nein, eine Marke ist nicht zwingend notwendig, um Waren oder Dienstleistungen auf dem Markt anzubieten. Dies gilt in einem gewissen, engen Umfang selbst dann, wenn nachträglich ein Konkurrent den Brand Ihres Unternehmens als Marke schützen lässt. Dazu müssen Sie jedoch nachweisen können, dass die Marke in der Vergangenheit für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen benutzt wurde. Eine Eintragung ist aber in vielen Fällen sinnvoll und bewahrt Sie vor zukünftigem Ärger.